Abgeschlossenheitserklärung ohne Rückfragen vom Amt – rechtssicher, effizient und mit exakter Flächenberechnung.

Wir sorgen dafür, dass Ihr Antrag fachlich korrekt, vollständig und zügig durchgeht – damit Sie sicher und flexibel handeln können.
Rechtlich getrennte Einheiten schaffen die Voraussetzung, einzelne Wohnungen verkaufen oder übertragen zu können – ich begleite Sie bei der sauberen Umsetzung.
5,0 von 5 basierend von 10 Google Bewertungen
Mehr Wohnfläche =
mehr Geld
Exakte Berechnung nach gültigen Vorgaben jeder Quadratmeter zählt beim Verkauf.
Amtssicher &
rechtlich belastbar
Unsere Unterlagen sind vollständig, prüffähig und entsprechen den Anforderungen aller Bauämter.
Digital & strukturiert -
bereit zur Einreichung
Professionelle Aufbereitung der Unterlagen ideal vorbereitet für Notar, Bank und Bauamt.
Warum viele Anträge auf Abgeschlossenheitsbescheinigung verzögert werden – oder scheitern
Fachlich nicht ausreichende Unterlagen sind der häufigste Grund für Rückfragen und Wartezeiten – nicht das Bauamt selbst
Nicht aktuelle oder ungeeignete Planunterlagen
Wenn eingereichte Grundrisse, Schnitte oder Ansichten nicht dem baulichen Ist‒Zustand entsprechen oder grafisch unzureichend sind (z. B. fehlende Maßketten, nicht DIN‒gerecht), kann die Prüfung nicht erfolgen. Häufig fehlen auch Pläne der Keller‒ und Nebenräume.
Unklare oder fehlerhafte Flächenangaben
Wohnflächen werden oft nicht korrekt nach Nutzungsart differenziert oder falsch berechnet (z. B. bei Dachschrägen, Balkonen oder Abstellräumen). Das führt zu Widersprüchen zwischen Textteil und Zeichnung und bedarf der Korrektur.
Fehlende Zuordnung von Nebenräumen
Keller, Abstellräume, Flure oder Loggien müssen eindeutig einer bestimmten Einheit zugewiesen werden. Fehlt diese räumliche Zuordnung, kann die Abgeschlossenheit nicht bestätigt werden.
Keine bauliche Abgrenzung zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftsfläche
Für eine Bescheinigung muss eine bauliche Trennung durch Wände, Türen oder Decken vorhanden sein. Bei offenen Raumbezügen, nicht abgeschlossenen Bereichen oder zugänglichen Nebenräumen fehlt diese Voraussetzung.
Fehlerhafte Raumbezeichnungen oder Maßangaben
Nicht nachvollziehbare Raumnamen, fehlende Maße, ungenaue Beschriftungen oder widersprüchliche Darstellungen im Plan führen regelmäßig zu formellen Beanstandungen durch die Behörde.
Formale Mängel und unvollständige Unterlagen
Wenn z. B. der Lageplan fehlt, Unterschriften des Entwurfsverfassers nicht beigefügt sind, die erforderlichen Ebenen nicht vollständig vorliegen oder Zuordnungslisten fehlen, kann der Antrag nicht abschließend bearbeitet werden. In solchen Fällen wird der Antrag ausgesetzt oder zurückgegeben.
Herr Yilmaz hat sehr gute Arbeit bei unserem Haus und den entsprechenden Aufgaben geleistet. Die Umwidmung, die Planung und Beratung haben wunderbar funktioniert. Wir möchten Ihnen gerne besonders für die guten Kontakte in Ihrem Netzwerk danken. Durch die enge Zusammenarbeit mit dem Statiker und dem Bauunternehmen haben wir wirklich eine ganz tolle Abwicklung unser Aufgaben erlebt und sind glücklich, dass wir auf Sie gestoßen sind. Herr Yilmaz hat sich sehr engagiert und alle Absprachen wurden umgesetzt und eingehalten. Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg und alles Gute. Gerne kommen wir bei weiteren Anliegen zu Ihnen.
Hainer Aulich
Bauherr
Tolle Zusammenarbeit auf höchstem Niveau! Besonders beeindruckt haben mich das baurechtliche und technische Fachwissen sowie die strukturierte und verlässliche Arbeitsweise.
hakan kaveller
architekt
Wir arbeiten sehr gut mit Herrn Yilmaz zusammen. Er ist ein kompetenter Architekt und ein guter Problemlöser. Wir arbeiten schon lange mit ihm zusammen und hatten nie Probleme. Er hat für uns zwei sehr wichtige Baugenehmigungen eingeholt, darunter eine für ein denkmalgeschütztes Gebäude. Er reagiert stets schnell auf Baugenehmigungsverfahren. Seine Kenntnisse im Baumanagement helfen uns zudem, Kosten zu sparen. Wir empfehlen ihn uneingeschränkt als eingetragenen Architekten.
Onat T.
bauträger hagen
Wir wollten ursprünglich das geerbte Haus einfach verkaufen. Erst durch die Beratung wurde uns klar, dass wir durch eine Abgeschlossenheitsbescheinigung deutlich mehr herausholen können. Die Zusammenarbeit mit dem Architekten, dem Notar und dem Makler war perfekt abgestimmt. Jede Wohnung ging einzeln weg schnell und zu sehr guten Preisen.
erbgemeinschaft r.
Es ist schwer einen guten Architekten zu finden. Umso mehr hat es uns gefreut, daß hier zuverlässig und sauber unsere Anliegen bearbeitet worden sind. Er hat unsere Wünsche und Bedürfnisse verstanden und uns mit verschieden Lösungsansätzen beraten.
Vielen Dank nochmal an das Engagement und die sehr gute Zusammenarbeit.
Familie s.
Bauherren
vielen Dank für die bisher vertrauensvolle und sehr gute Zusammenarbeit. Aus meiner Sicht kann ich gerne 5 Sterne vergeben.
michael nöfer
Bauherr
Herr Yilmaz hat uns bei der Aufteilung unseres Dreifamilienhauses begleitet. Die Grundrisse waren schnell fertig, der Kontakt mit dem Amt lief reibungslos. Danke für die klare Beratung und den zuverlässigen Ablauf!
Familie b.
bauherren
Herr Yilmaz hat sehr gute Arbeit bei unserem Haus und den entsprechenden Aufgaben geleistet. Die Umwidmung, die Planung und Beratung haben wunderbar funktioniert. Wir möchten Ihnen gerne besonders für die guten Kontakte in Ihrem Netzwerk danken. Durch die enge Zusammenarbeit mit dem Statiker und dem Bauunternehmen haben wir wirklich eine ganz tolle Abwicklung unser Aufgaben erlebt und sind glücklich, dass wir auf Sie gestoßen sind. Herr Yilmaz hat sich sehr engagiert und alle Absprachen wurden umgesetzt und eingehalten. Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg und alles Gute. Gerne kommen wir bei weiteren Anliegen zu Ihnen.
Hainer Aulich
Bauherr
Tolle Zusammenarbeit auf höchstem Niveau! Besonders beeindruckt haben mich das baurechtliche und technische Fachwissen sowie die strukturierte und verlässliche Arbeitsweise.
hakan kaveller
architekt
Wir arbeiten sehr gut mit Herrn Yilmaz zusammen. Er ist ein kompetenter Architekt und ein guter Problemlöser. Wir arbeiten schon lange mit ihm zusammen und hatten nie Probleme. Er hat für uns zwei sehr wichtige Baugenehmigungen eingeholt, darunter eine für ein denkmalgeschütztes Gebäude. Er reagiert stets schnell auf Baugenehmigungsverfahren. Seine Kenntnisse im Baumanagement helfen uns zudem, Kosten zu sparen. Wir empfehlen ihn uneingeschränkt als eingetragenen Architekten.
Onat T.
bauträger hagen
Wir wollten ursprünglich das geerbte Haus einfach verkaufen. Erst durch die Beratung wurde uns klar, dass wir durch eine Abgeschlossenheitsbescheinigung deutlich mehr herausholen können. Die Zusammenarbeit mit dem Architekten, dem Notar und dem Makler war perfekt abgestimmt. Jede Wohnung ging einzeln weg schnell und zu sehr guten Preisen.
erbgemeinschaft r.
Es ist schwer einen guten Architekten zu finden. Umso mehr hat es uns gefreut, daß hier zuverlässig und sauber unsere Anliegen bearbeitet worden sind. Er hat unsere Wünsche und Bedürfnisse verstanden und uns mit verschieden Lösungsansätzen beraten.
Vielen Dank nochmal an das Engagement und die sehr gute Zusammenarbeit.
Familie s.
Bauherren
vielen Dank für die bisher vertrauensvolle und sehr gute Zusammenarbeit. Aus meiner Sicht kann ich gerne 5 Sterne vergeben.
michael nöfer
Bauherr
Herr Yilmaz hat uns bei der Aufteilung unseres Dreifamilienhauses begleitet. Die Grundrisse waren schnell fertig, der Kontakt mit dem Amt lief reibungslos. Danke für die klare Beratung und den zuverlässigen Ablauf!
Familie b.
bauherren
< Swipe >
Was wir anders machen – sorgfältig. fachgerecht. vorausschauend.
Wir prüfen nicht nur – wir analysieren fachlich
Vor jeder Antragstellung nehmen wir eine technische Prüfung der vorhandenen Unterlagen vor. Dabei klären wir, ob die baulichen Voraussetzungen für eine Abgeschlossenheitserklärung gegeben sind inklusive Plausibilitätskontrolle von Raumaufteilung, Trennung und Nutzung.
Wir sorgen für aktuelle, prüffähige Planunterlagen
Wenn die vorliegenden Zeichnungen unvollständig, widersprüchlich oder ungeeignet sind, erstellen wir neue, prüffähige Pläne auf Basis des tatsächlichen baulichen Zustands bei Bedarf auch nach Vor‒Ort‒Aufmaß.
Sie erhalten korrekte Raumzuweisungen nach WEG und den Vorgaben der Behörden
Jede Fläche ob Keller, Abstellraum, Balkon oder Flur wird eindeutig einer Einheit oder dem Gemeinschaftseigentum zugewiesen. Damit vermeiden wir Rückfragen durch die Behörde.
Wir denken in Prozessen – nicht nur in Plänen.
Durch unsere Erfahrung kennen wir typische Ablehnungsgründe und stellen sicher, dass Ihr Antrag strukturell und inhaltlich den Anforderungen der Bauaufsicht entspricht von Anfang an.
Wir kommunizieren transparent und stimmen jede Änderung mit Ihnen ab.
Sie erhalten nachvollziehbare Zwischenschritte, keine Überraschungen und jederzeit Klarheit über Inhalt und Status der Unterlagen.
Wir identifizieren Anpassungsbedarf frühzeitig und stimmen diesen mit Ihnen ab.
Sollten sich bei der Prüfung Abweichungen zwischen dem vorliegenden Planstand und dem tatsächlichen baulichen Zustand ergeben, weisen wir Sie rechtzeitig darauf hin. Erforderliche Anpassungen besprechen wir mit Ihnen und bereiten bei Bedarf zusätzlich notwendige Unterlagen oder ergänzende Anträge zügig vor mit dem Ziel, den Ablauf bestmöglich zu unterstützen.
Unser Ablauf zur Erstellung Ihrer Abgeschlossen‒
heitserklärung
Eine rechtssichere Aufteilung Ihrer Immobilie beginnt mit der richtigen Planung. Ich unterstütze Sie bei jedem Schritt – transparent, effizient und auf Wunsch inklusive aller Schnittstellenpartner.
Kostenloses Erstgespräch
In einem unverbindlichen Gespräch klären wir, ob und wie Ihre Immobilie sinnvoll aufgeteilt werden kann individuell, transparent und ohne Verpflichtung.
Sichtung und Prüfung Ihrer Unterlagen
Dies ist eine "Timeline", die tatsächlich eines der Layouts eines "Raster"‒Elements ist. So können Sie immer jedes Ihrer Raster in eine Timeline und umgekehrt umwandeln
Erstellung der Abgeschlossen-
heitserklärung und Zwischen-
abstimmung
Auf Basis der geprüften Informationen erstellen wir die erste Version der Abgeschlossenheitserklärung mit den erforderlichen Plänen.
Diese Unterlagen erhalten Sie zur Durchsicht. Änderungswünsche, Korrekturen oder Rückfragen werden im direkten Austausch geklärt und fachgerecht eingearbeitet.
Fertigstellung & Übergabe der Antragsunterlagen
Nach Abstimmung stellen wir alle Antragsunterlagen vollständig und unterschriftsreif zusammen inklusive prüffähiger, maßstabsgerechter Pläne und der formalen Erklärung.
Sie erhalten ein vollständiges Paket, das direkt beim Bauamt eingereicht werden kann auf Wunsch unterstützen wir Sie auch beim Einreichen.
WhatsApp
Direktservice
Eine kurze Nachricht genügt ich prüfe deine Anfrage, passe Pläne an und kläre Fragen sofort. Tagsüber, werktags, bin ich zuverlässig und persönlich für dich erreichbar. So sparst du Zeit und bekommst schnelle Antworten ohne Umwege.
Häufig gestellte Fragen
Was ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung überhaupt ?
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist ein amtlicher Nachweis, dass einzelne Einheiten in einem Gebäude baulich vollständig voneinander getrennt sind. Sie ist die Voraussetzung dafür, dass Wohnungen rechtlich selbstständig ins Grundbuch eingetragen werden können – z. B. zur Vorbereitung eines Verkaufs oder einer Erbaufteilung
Warum sollte ich meine Immobilie aufteilen lassen?
Ein aufgeteiltes Haus bietet mehr Flexibilität und einen höheren Marktwert. Einzelne Wohnungen lassen sich besser verkaufen, sind für Käufer leichter finanzierbar und erzielen in der Regel höhere Gesamtpreise als ein Verkauf des Hauses im Ganzen.
Muss ich baulich etwas verändern, um die Abgeschlossenheit zu erreichen?
Nicht unbedingt. In vielen Fällen sind die baulichen Voraussetzungen bereits gegeben. Ob kleinere Anpassungen erforderlich sind (z. B. abschließbare Türen oder Trennung von Kellerräumen), prüfe ich im Rahmen des Aufmaßtermins vor Ort.
Was kostet mich die Abgeschlossenheitserklärung?
Die Kosten hängen vom Aufwand ab: zum Beispiel von der Größe des Objekts, der Anzahl der Einheiten und davon, ob bereits geeignete Pläne vorliegen oder neue erstellt werden müssen. Gerne erstelle ich dir ein individuelles Angebot – transparent und verbindlich.
Wie lange dauert der gesamte Prozess?
Die ersten Schritte – Erstberatung, Aufmaß, Planerstellung und Antragstellung – sind in der Regel innerhalb von 3 bis 4 Wochen abgeschlossen.
Nach Erhalt der Abgeschlossenheitsbescheinigung folgt die Erstellung der Teilungserklärung durch den Notar, was üblicherweise 1 bis 2 Wochen in Anspruch nimmt.
Wenn Sie sich für den Einzelverkauf entscheiden, ist der Zeitrahmen abhängig von der Marktlage und Käuferzielgruppe. Durch die Aufteilung in einzelne Wohneinheiten kann der Verkauf jedoch in vielen Fällen deutlich schneller und gezielter erfolgen als bei einem Gesamtverkauf.
Wer erstellt die Teilungserklärung?
Die Teilungserklärung wird durch einen Notar erstellt, basierend auf der Abgeschlossenheitsbescheinigung und meinen Planunterlagen. Ich koordiniere den Ablauf und stehe bei Rückfragen oder kurzfristigen Anpassungen zur Seite.


Bin ich verpflichtet, meine Immobilie danach zu verkaufen?
Nein, die Abgeschlossenheitsbescheinigung verpflichtet Sie zu nichts. Sie schaffen damit lediglich die rechtliche Grundlage, Ihre Einheiten bei Bedarf einzeln verkaufen, vermieten oder beleihen zu können – heute oder in Zukunft.
Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?
In der Regel benötige ich nur grundlegende Eckdaten und, falls vorhanden, vorhandene Pläne oder Grundrisse.
Alles Weitere übernehme ich für Sie – inklusive der Erstellung prüffähiger Pläne, des Antragsformulars und der Abstimmung mit dem Amt.
Sollten zusätzliche Unterlagen nötig sein (z. B. Grundbuchauszug oder Flurkarte), unterstütze ich Sie bei der Beschaffung.
Kontakt
myArchitekten
Freie Architekten
Evinger Str. 340
44339 Dortmund
E-Mail: info@my-architekten.de
Haftungsausschluss
Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung oder verbindliche Zusicherung dar. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Insbesondere können Aussagen zu möglichen Erlösen, Finanzierungsmöglichkeiten oder Verwertungspotenzialen einzelner Wohnungen je nach Lage, Marktbedingungen und individuellen Gegebenheiten abweichen. Eine rechtliche oder steuerliche Bewertung erfolgt nicht. Für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an Ihre Bank, Ihren Steuerberater oder einen Fachanwalt. Die Bearbeitung der Abgeschlossenheitserklärung erfolgt nach bestem Wissen auf Grundlage der geltenden bauordnungsrechtlichen Anforderungen. Die abschließende Entscheidung über die Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung trifft allein die zuständige Bauaufsichtsbehörde. Für Inhalte externer Links übernehmen wir keine Haftung. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
Diese Website dient der allgemeinen Information zu immobilienbezogenen Themen, insbesondere zur Abgeschlossenheitsbescheinigung, und stellt keine rechtliche, steuerliche oder notarielle Beratung dar. Alle Inhalte wurden mit größter Sorgfalt erstellt, dennoch kann keine Haftung für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit übernommen werden. Die dargestellten Beispiele, Abläufe und Einschätzungen sind unverbindlich und ersetzen keine Einzelfallprüfung durch zuständige Stellen oder Fachberater. Jegliche Nutzung der Informationen erfolgt auf eigene Verantwortung. Änderungen, Irrtümer und technische Anpassungen bleiben vorbehalten. Diese Website enthält ggf. Verweise auf externe Inhalte (z. B. Bauämter, Partner, Immobilienportale), für deren Inhalt keine Verantwortung übernommen wird.