Rechtlich getrennte Einheiten schaffen die Voraussetzung, einzelne Wohnungen verkaufen oder übertragen zu können – ich begleite Sie bei der sauberen Umsetzung.
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Mehr Wohnfläche =
mehr Geld
Exakte Berechnung nach gültigen Vorgaben – jeder Quadratmeter zählt beim Verkauf.
Amtssicher &
rechtlich belastbar
Unsere Unterlagen sind vollständig, prüffähig und entsprechen den Anforderungen aller Bauämter.
Digital & strukturiert -
bereit zur Einreichung
Professionelle Aufbereitung der Unterlagen – ideal vorbereitet für Notar, Bank und Bauamt.
Warum viele Anträge auf Abgeschlossenheitsbescheinigung verzögert werden – oder scheitern
Fachlich nicht ausreichende Unterlagen sind der häufigste Grund für Rückfragen und Wartezeiten – nicht das Bauamt selbst
Nicht aktuelle oder ungeeignete Planunterlagen
Wenn eingereichte Grundrisse, Schnitte oder Ansichten nicht dem baulichen Ist‒Zustand entsprechen oder grafisch unzureichend sind (z. B. fehlende Maßketten, nicht DIN‒gerecht), kann die Prüfung nicht erfolgen. Häufig fehlen auch Pläne der Keller‒ und Nebenräume.
Unklare oder fehlerhafte Flächenangaben
Wohnflächen werden oft nicht korrekt nach Nutzungsart differenziert oder falsch berechnet (z. B. bei Dachschrägen, Balkonen oder Abstellräumen). Das führt zu Widersprüchen zwischen Textteil und Zeichnung und bedarf der Korrektur.
Fehlende Zuordnung von Nebenräumen
Keller, Abstellräume, Flure oder Loggien müssen eindeutig einer bestimmten Einheit zugewiesen werden. Fehlt diese räumliche Zuordnung, kann die Abgeschlossenheit nicht bestätigt werden.
Keine bauliche Abgrenzung zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftsfläche
Für eine Bescheinigung muss eine bauliche Trennung durch Wände, Türen oder Decken vorhanden sein. Bei offenen Raumbezügen, nicht abgeschlossenen Bereichen oder zugänglichen Nebenräumen fehlt diese Voraussetzung.
Fehlerhafte Raumbezeichnungen oder Maßangaben
Nicht nachvollziehbare Raumnamen, fehlende Maße, ungenaue Beschriftungen oder widersprüchliche Darstellungen im Plan führen regelmäßig zu formellen Beanstandungen durch die Behörde.
Formale Mängel und unvollständige Unterlagen
Wenn z. B. der Lageplan fehlt, Unterschriften des Entwurfsverfassers nicht beigefügt sind, die erforderlichen Ebenen nicht vollständig vorliegen oder Zuordnungslisten fehlen, kann der Antrag nicht abschließend bearbeitet werden. In solchen Fällen wird der Antrag ausgesetzt oder zurückgegeben.
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Was wir anders machen – sorgfältig. fachgerecht. vorausschauend.
Wir prüfen nicht nur – wir analysieren fachlich
Vor jeder Antragstellung nehmen wir eine technische Prüfung der vorhandenen Unterlagen vor. Dabei klären wir, ob die baulichen Voraussetzungen für eine Abgeschlossenheitserklärung gegeben sind – inklusive Plausibilitätskontrolle von Raumaufteilung, Trennung und Nutzung.
Wir sorgen für aktuelle, prüffähige Planunterlagen
Wenn die vorliegenden Zeichnungen unvollständig, widersprüchlich oder ungeeignet sind, erstellen wir neue, prüffähige Pläne auf Basis des tatsächlichen baulichen Zustands – bei Bedarf auch nach Vor‒Ort‒Aufmaß.
Sie erhalten korrekte Raumzuweisungen nach WEG und den Vorgaben der Behörden
Jede Fläche – ob Keller, Abstellraum, Balkon oder Flur – wird eindeutig einer Einheit oder dem Gemeinschaftseigentum zugewiesen. Damit vermeiden wir Rückfragen durch die Behörde.
Wir denken in Prozessen – nicht nur in Plänen.
Durch unsere Erfahrung kennen wir typische Ablehnungsgründe und stellen sicher, dass Ihr Antrag strukturell und inhaltlich den Anforderungen der Bauaufsicht entspricht – von Anfang an.
Wir kommunizieren transparent und stimmen jede Änderung mit Ihnen ab.
Sie erhalten nachvollziehbare Zwischenschritte, keine Überraschungen – und jederzeit Klarheit über Inhalt und Status der Unterlagen.
Wir identifizieren Anpassungsbedarf frühzeitig und stimmen diesen mit Ihnen ab.
Sollten sich bei der Prüfung Abweichungen zwischen dem vorliegenden Planstand und dem tatsächlichen baulichen Zustand ergeben, weisen wir Sie rechtzeitig darauf hin. Erforderliche Anpassungen besprechen wir mit Ihnen und bereiten bei Bedarf zusätzlich notwendige Unterlagen oder ergänzende Anträge zügig vor – mit dem Ziel, den Ablauf bestmöglich zu unterstützen.
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Eine kurze Nachricht genügt – ich prüfe deine Anfrage, passe Pläne an und kläre Fragen sofort. Tagsüber, werktags, bin ich zuverlässig und persönlich für dich erreichbar. So sparst du Zeit und bekommst schnelle Antworten ohne Umwege.
Häufig gestellte Fragen
Was ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung überhaupt ?
Warum sollte ich meine Immobilie aufteilen lassen?
Muss ich baulich etwas verändern, um die Abgeschlossenheit zu erreichen?
Was kostet mich die Abgeschlossenheitserklärung?
Wie lange dauert der gesamte Prozess?
Wer erstellt die Teilungserklärung?
Bin ich verpflichtet, meine Immobilie danach zu verkaufen?
Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?
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